Patientenverfügung – Weil es einfach wichtig ist…!

Thema Patientenverfügung – Wie schnell ist etwas passiert? – Eine schwere Krankheit oder einen Unfall kann jeden treffen. Doch was tun, wenn ein solch unverhofftes Ereignis plötzlich eintritt? Es wäre also optimal, wenn in einer derartigen Situation bereits alles geklärt, sprich schriftlich fixiert ist. Patientenverfügung ist hierbei das Stichwort, aus der eindeutig hervorgeht, welche Maßnahmen bzw. Eingriffe im Ernstfall vom Patienten gewünscht werden und welche nicht. Und nie war dieses Thema aktueller! Erst vor kurzer Zeit entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass Patientenverfügungen sehr detailliert und konkret formuliert sein müssen, um auch für die behandelnden Ärzte bindend zu sein. Experten schätzen nach dieser Entscheidung ein, dass mindestens die Hälfte der existierenden Verfügungen (basierend auf diesem Urteil) unzureichend und zu ungenau formuliert sind und demzufolge überarbeitet werden müssen. Alleine der Fakt, dass schätzungsweise nur 30% der Bevölkerung eine Patientenverfügung haben, zeigt, dass dieses Thema oftmals unterschätzt wird. Demzufolge sollte sich JEDER rechtzeitig um eine eigene Patientenverfügung kümmern, um unnötigen Ärger bzw. grundlegende Unklarheiten im Ernstfall zu vermeiden. Die Stiftung Warentest erklärt in einem Artikel worauf es beim Thema Patientenverfügung ankommt. Hier die wesentlichen Aspekte dieses Artikels…

Patientenverfügung – Was ist, wenn man nicht mehr selber entscheiden kann

Glückauf Pflegedienst Gelsenkirchen - Patientenverfuegung

Neues Urteil des Bundesgerichtshofs

Entscheidungsunfähigkeit: Mit der Patientenverfügung ermöglicht der Gesetzgeber Volljährigen hierzulande, ein Dokument zu verfassen, mit dem sie für jede Phase des Lebens vorausschauend für den Fall persönlicher Entscheidungsunfähigkeit vorsorgen können. Verfügende legen fest, wie sie in bestimmten Krankheitssituationen am Lebensende ärztlich behandelt oder pflegerisch begleitet werden wollen. 

Seit dem Jahr 2009 ist gesetzlich klar geregelt, dass der Inhalt einer Patientenverfügung für alle Beteiligten verbindlich ist, sofern daraus der Patientenwille für die konkrete Behandlungssituation klar und eindeutig herauszulesen ist. Das Problem in der Praxis: Verfügungen sind häufig nicht präzise genug formuliert. Damit es über den in einer Patientenverfügung erklärten Willen keinen Streit gibt, müssen Patienten eindeutig bestimmen, was sie wünschen. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil gefällt: Behandlungssituationen und Maßnahmen, die vorzunehmen oder zu unterlassen sind, müssen konkret genannt sein. In einem Interview erklärt Rechtsanwalt Wolfgang Putz, worum es in dem BGH-Urteil (Az. XII ZB 61/16) ging.

Patientenverfügung oder NICHT – Der Arzt entscheidet nie allein

Patientenverfügung rechtzeitig verfassen – Ob mit oder ohne Patientenverfügung: Die Entscheidung über eine Behandlung fällt nie der Arzt alleine. Liegt eine ärztliche Indikation vor und kann ein Patient nicht entscheiden, trifft der Arzt gemeinsam mit dem in einer Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten Entscheidungen über Untersuchungen und Therapie. Ist niemand mit der Gesundheitssorge bevollmächtigt, bezieht der Arzt einen vom Gericht bestellten Betreuer in seine Therapieentscheidung ein. Der Betreuer hat Handlungsbefugnis und soll im Sinne des Patienten entscheiden. Je klarer die Patientenverfügung, um so einfacher für alle Beteiligten, in seinem Sinne zu handeln.

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Ohne Patientenverfügung versuchen die Beteiligten, den mutmaßlichen Willen des entscheidungsunfähigen Patienten zu er- mitteln: über Angehörige oder Freunde, die sich erinnern, ob der Patient sich in gesunden Tagen zu lebensverkürzenden oder -verlängernden Therapien geäußert hat. Hilf- reich sind in diesem Zusammenhang auch Schriftstücke, in denen der Patient seine Wertvorstellungen dokumentiert hat. t.

Patientenverfügung – Elementare Entscheidungen zum Lebensende

Gut durchdachte Entscheidungen – Jede medizinische Behandlung muss mit dem Patienten abgestimmt sein. Er muss einwilligen. Kann jemand nicht mehr selbst entscheiden, kommt es auf die in seiner Patientenverfügung im Voraus genannten Wünsche an. Gibt es keine Patientenverfügung, entscheidet ein Bevollmächtigter oder Betreuer mit den Ärzten nach Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Die Finanztest 01/2017 hat dazu eine sehr schöne Grafik veröffentlicht, welche die Sache wunderbar erklärt.

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Patientenverfügung – Im Ernstfall das Original

Die Patientenverfügung muss im Original vorliegen, unterschrieben und datiert sein. Es muss geklärt sein, wer Zugriff auf die Verfügung hat. Liegt das Dokument zu Hause in einem Notfallordner, sollten der Bevollmächtigte und der behandelnde Arzt eine Kopie haben. Sinnvoll ist auch, im Portemonnaie einen Hinweis auf Dokumente und den Bevollmächtigten zu hinterlassen, zum Beispiel auf einer Notfallkarte

Patientenverfügung – Die meisten haben keine

Sie haben keine Patientenverfügung? Dann aber schnell… – Patientin Kellermann, die eine Patientenverfügung „eigentlich für sinnvoll“ hält, ist kein Einzelfall: Wie ihr geht es Millionen Menschen in Deutschland. Fast alle – 94 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahre – haben schon mal von der Möglichkeit gehört, in einer Patientenverfügung zu regeln, wie die Behandlung am Lebens- ende aussehen soll, wenn sie durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Nur 4 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht. Das zeigt eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. Doch der große Teil der Bevölkerung hat keine Patientenverfügung. Nur gut ein Viertel der Bevölkerung hat sich bisher darum gekümmert. Vor allem ab 60-Jährige und Ältere sind für das Thema sensibilisiert. Beim Zentralen Vorsorgeregister sind seit Gründung im Jahr 2005 rund 220 000 Verfügungen registriert worden. Aber das sind längst nicht alle. Experten gehen davon aus, dass es Hunderttausende, vielleicht auch einige Millionen Patientenverfügungen gibt. Eine genaue Zahl ist nicht bekannt

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Selbst Initiative ergreifen

Noch zu viel Unklarheit – Die Unsicherheit beim Verfassen einer Patientenverfügung kommt nicht von ungefähr: Aktuell sind etwa 260 unterschiedliche Muster-Patientenverfügungen im Um- lauf. Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Kirchen, Verbände oder Verlage empfehlen Formulierungen, ebenso das Bundesjustizministerium. Doch wer eine kompetente Beratung sucht, muss selbst die Initiative ergreifen. Im Gesundheitssystem ist eine Beratungsleistung nicht verankert. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten, wenn ein Haus- oder Facharzt mit dem Patienten eine Patientenverfügung erstellt. Nur ganz wenige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern unter engen Voraussetzungen Hilfe an

In einer aktuellen Studie wurden Patienten, die aus unterschiedlichen Gründen eine Arztpraxis aufsuchen, nach ihren Patientenverfügungen befragt: Viele haben keine, weil sie sich damit überfordert fühlen. „Nicht wenige der Befragten legen sich nicht fest, weil sie befürchten, eine Verfügung könnte sich nachteilig auswirken“, sagt Chefarzt Dr. Stephan Sahm, der die Studie durchführte. Er ist Leiter einer Klinik in Offenbach und spezialisiert auf Magen- und Krebsleiden. „Wer nicht weiß, was er will, tut sich schwer, eine Patientenverfügung zu erstellen. Und wer behandelt werden will, braucht sie nicht“, fasst der Chefarzt die Erkenntnisse zusammen.

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Quellen- und Bildernachweis dieses Artikels:

  • Zeitung Finanztest, Januar 2017, Seite 14 – Patientenverfügung
  • Bild “Elementare Entscheidungen zum Lebensende” – Seite 18 / Finanztest Januar 2017

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