Glückauf Pflegedienst Gelsenkirchen informiert – Ab 2017 Pflegegrade

Informationen & Tipps zum neuen Pflegestärkungsgesetz

Pflegestärkungsgesetz – NEU ab 2017: Die neue Reform macht es möglich! Viele Pflegebedürftige bekommen seit kurzem (Januar 2017) mehr finanzielle Unterstützung & mehr Leistungen hinsichtlich ihrer benötigten Pflege. Bereits lange vor Inkrafttreten dieses „Pflegestärkungsgesetzes“ wurde intensiv über Vor- und Nachteile debattiert. Vorwiegend in der häuslichen Pflege und bei demenzkranken Menschen können das einige hundert Euro im Monat mehr sein. An dieser Stelle informieren wir vom Pflegedienst Glückauf Gelsenkirchen unsere Leser über die wichtigsten Änderungen. Wir erklären detailliert, was es mit den Pflegegraden auf sich hat und wofür es zukünftig wie viel Geld gibt. Außerdem informieren wir, welche Neuerungen hinsichtlich eines Pflegegutachtens gelten – und wie die Versicherer bereits existierende Verträge umstellen.

Glückauf Pflegedienst erklärt die Grundlagen der Novelle

Zu was ist der Mensch in der Lage und was benötigt er dafür?: Wesentlicher Bestandteil des neuen Pflegestärkungsgesetzes ist der erweiterte Begriff der Pflegebedürftigkeit. Er definiert von Grund auf neu, wer pflegebedürftig ist und demzufolge Anspruch auf etwaige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung hat. Bisheriger Gradmesser waren die Minuten, die eine ungelernte Pflegeperson brauchte, um den Pflegebedürftigen bei Handlungen des alltäglichen Lebens (Aufstehen, Anziehen etc.) zu unterstützen. 

In Zukunft schätzt der Gutachter ein, wie selbstständig ein Patient in seinem Alltag ist und wie er seine regelmäßigen Aufgaben noch ohne wesentliche Einschränkungen meistern kann. Grundlegende Fragen werden sein, ob er bspw. noch alleine aufstehen und sich duschen kann und ob er in der Lage ist, seinen Tag sinnvoll zu strukturieren bzw. zu gestalten. Zielführend sind hierbei 64 Kriterien in sechs verschiedenen Lebensbereichen, welche Schritt für Schritt vom Gutachter abgefragt und protokolliert werden. Abschließend schätzt er unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks und der erhaltenen Aussagen ein, wie viel Unterstützung ein Mensch tatsächlich braucht.

5 Pflegegrade ersetzen die bisherigen 3 Pflegestufen

Unser Glückauf Pflegedienst erklärt die Vorteile

Änderungen und Vorteile der neuen Pflegeversicherung: Genereller Vorteil der neuen Regelung ist, dass das notwendige Gutachten neben den körperlichen auch die psychischen Beeinträchtigungen einschließt. Bis dato war es tendenziell so, dass vorwiegend körperliche Beeinträchtigungen begutachtet und letztendlich bewertet wurden. Beispielsweise erhielten hilfebedürftige Menschen mit psychischen Erkrankungen (Demenz) fast ausschließlich keine oder nur eine unzureichende Pflegestufe. Die genannte Stufe bestimmte bis Ende 2016, welche Leistungen der Pflegebedürftige erhielt. Seit Anfang 2017 wird es nun anstatt der bisher bekannten Pflegestufen 0 bis III die neuen Pflegegrade 1 bis 5 geben. Sie geben den Grad der Selbstständigkeit eines potentiellen Bedürftigen an und bestimmen beispielsweise, wie viel Pflegegeld oder Sachleistungen (vom Pflegedienst) jemand bekommt.

Mehr als 600 Euro mehr Geld sind für die Betreuung möglich

Glückauf Gelsenkirchen erklärt wie das funktioniert

Die Reform entlastet vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Familie. Beispielsweise zahlt die Pflegekasse bis zu 609 Euro mehr für einen an Demenz erkrankten Menschen. In diesem Fall steigt die Leistung von 689 Euro auf 1298 Euro im Monat, wenn der Pflege-dienst Pflege und Betreuung übernimmt.